Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. VERTRÄGE

Alle Verkäufe und Lieferungen unterliegen den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen hiervon gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt ebenfalls für auftretende Auslegungsfragen und die abschließende Beurteilung von Leistungsstörungen.

Die Abnahme der Leistungen von Seidel & Eckert GmbH & Co. KG gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn wir Ihnen im Einzelfall nicht noch einmal ausdrücklich widersprechen.

Die in Druckschriften, Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen,  technischen Daten, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich verbindlich bezeichnet werden.

2. ANGEBOTE

Angebote des Verkäufers sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit frei bleibend.

Entscheidend für Qualität und Ausführung der Liefergegenstände sind die Beschreibungen des Zulieferers oder Herstellers. Angaben in Prospekten, Katalogen und ähnlichem dienen nur der Beschreibung der angebotenen Waren. Auch Hinweise auf technische Normen dienen ausschließlich der Leistungsbeschreibung. Solche Angaben stellen weder Garantien noch Zusicherungen für bestimmte Eigenschaften der Liefergegenstände dar. Zusicherungen in Bezug auf die Qualität und Ausführung des Lieferumfanges bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

3. PREISE

Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit.

Die Preise gelten ab Lager des Verkäufers zzgl. Mehrwertsteuer. Wenn sich nach Vertragsabschluss auftragsbezogene Kosten wesentlich ändern, so sind die Vertragsparteien verpflichtet, sich über eine Anpassung der Preise zu verständigen. Falls bis zum Liefertag Änderungen der Preisgrundlagen eintreten, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung unserer Preise vor.

Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, gelten unsere am Liefertag gültigen Preise.

Teillieferungen werden gesondert berechnet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Für die Berechnung sind die vom Verkäufer ermittelten Gewichte, Stückzahlen und Mengen maßgebend, soweit der Käufer nicht unverzüglich widerspricht.

Es kommt immer nur ein Bonussystem zur Anwendung - immer das Günstigste.

Bei Bestellungen, die einen Nettowarenwert von 80,00 € unterschreiten, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 8,00 €.

4. LIEFERUNG

Die Lieferung erfolgt ab Lager des Verkäufers, soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

Die Abnahme durch den Käufer muss innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellungsmeldung des Verkäufers erfolgen, sofern der Käufer nicht erhebliche unvorhersehbare Fälle höherer Gewalt geltend machen kann, die die Abnahmefrist angemessen verlängern. Nach Ablauf der Annahmefrist gilt die Abnahme als erfolgt, und die Rechnung wird zur Zahlung fällig. Bei Selbstabholung hat der Käufer zu prüfen, ob die Ware einwandfrei ist. Bei nicht sofort gerügten Mängeln, übernimmt der Verkäufer keine Haftung für später auftretende Mängel, sofern ihn nicht der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Der Käufer hat, für die zur Wahrung eines möglichen Schadenersatzanspruchs notwendigen Tatbestandsfeststellungen zu sorgen.

Vereinbarte Lieferfristen werden grundsätzlich eingehalten. Wird der Verkäufer jedoch an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt unvorhersehbarer Umstände gehindert, z. B. Krieg, Streik, Arbeitseinstellung, Epidemien, Transportunterbrechung, Feuer, Werks- oder Werkzeugausfälle, Fehlen von Kraft- oder Rohstoffen, Verkehrsstörungen und behördliche Verfügungen sowie Lieferfristüberschreitungen von Vorlieferanten, Betriebsstörungen und allen Fälle höherer Gewalt, so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Wird durch diese Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei. Verlängert sich in den o. g. Fällen die Lieferfrist oder wird der Verkäufer von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Käufers.

Werden Bestellungen nach einer begrenzt gültigen Preisliste vorgenommen, sind die Waren innerhalb eines Monats, nach Lieferanzeige durch den Verkäufer, auszuliefern und die Rechnung an den Käufer zu stellen.

Bei Lieferungen der Ware auf eine von der Kundenanschrift abweichende Adresse, erheben wir 2 % Baustellenzufuhr auf den Nettowarenwert, jedoch mindestens 15,00 €.

Innerhalb unseres Auslieferungsgebietes, berechnen wir pro Anlieferung unseren aktuellen Energie- und Transportkostenzuschlag.

Für durch Verschulden eines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen haben wir in keinem Fall einzustehen.

Wir bestimmen den Versandweg und Versandmittel sowie Spediteur bzw. Frachtführer. Mit der Übergabe des Materials an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder les Lieferwerks geht die Gefahr auf den Käufer über und zwar unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft.

5. ABNHAMEPFLICHT

Kommt der Besteller seinen Abnahmepflichten trotz Mahnung nicht nach, so ist Seidel & Eckert GmbH & Co. KG, unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen.

Vom Verkäufer gelieferte Ware wird nur in besonders zu vereinbarenden Ausnahmefällen und grundsätzlich nur mit Zustimmung des Verkäufers zurückgenommen. Vom Gegenwert der Ware werden dem Käufer 25 % (bei keramischen Artikeln) bzw. 15 % (bei anderen Artikeln) nicht vergütet. Die Rücknahme von Liefergegenständen auf dem Kulanzwege, setzt einen einwandfreien Zustand, Originalverpackung und frachtfreie Anlieferung nach Terminverständigung voraus.

Sonderbestellungen bzw. -anfertigungen werden nicht zurückgenommen.

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Alle Zahlungen erfolgen in EURO, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Alle Rechnungen sind sofort rein netto fällig, bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen an.

Auf Montage-, Kundendienst- und sonstige Dienstleistungsrechnungen wird kein Skonto gewährt. Diese Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7. EIGENTUMSVORBEHALT

Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen getilgt hat. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den Weiterverkauf bzw. Einbau der Ware.

Über mögliche Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte, insbesondere Pfändungen, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen; bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

8. GEWÄHRLEISTUNG

Die Haftung des Verkäufers, für die von ihm gelieferte Ware, beschränkt sich auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die ihm gegen den Vorlieferanten zustehen. Die jeweiligen Haftungsleistungen der Vorlieferanten können bei dem Verkäufer eingesehen werden. Die Haftung des Verkäufers ist ausgeschlossen:

1.      bei ungeeigneter, unsachgemäßer, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,

2.      bei fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder durch Dritte,

3.      bei Änderungen oder unsachgemäßen Instandsetzungsarbeiten ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Herstellers.

Sämtliche Ansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens ein halbes Jahr nach Gefahrenübergang auf den Käufer.

9. HAFTUNG

Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht vereitelt oder gefährdet wird. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Seidel & Eckert GmbH & Co. KG. Schadenersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

Für unentgeltliche Ratschläge, Informationen oder sonstige unentgeltliche Leistungen wird nicht gehaftet.

10. ERFÜLLUNGS- UND GERICHTSSTAND

Erfüllungs- und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche ist ausschließlich der Geschäftssitz des Verkäufers. Nach Wahl des Verkäufers kann das Gericht am Geschäftssitz des Käufers angerufen werden, um Forderungen und Rechte gerichtlich geltend zu machen.

 

Stand: November 2021